Allgemeine Geschäftsbedingungen von Content für die Sinne - Jutta Heupel

1. Geltungsbereich 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Jutta Heupel und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Jutta Heupel hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Jutta Heupel und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung 

2.1. Der Jutta Heupel erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. 

2.2. Sämtliche Arbeiten von Jutta Heupel, wie insbesondere Texte, Grafiken für Content und Social Media und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe, nicht erreicht sind. 

2.3. Ohne Zustimmung von Jutta Heupel dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig. 

2.4. Die Werke und digitalen Produkte von Jutta Heupel dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. 

2.5. Jutta Heupel räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Jutta Heupel und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars. 

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Jutta Heupel. 

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Jutta Heupel bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Jutta Heupel zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Jutta Heupel unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

2.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Jutta Heupel nicht berechtigt, in Bezug auf die Texte, Grafiken, oder sonstigen Arbeiten von Jutta Heupel formale Schutzrechte zur Eintragung anzumelden. 

2.10. Jutta Heupel bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, etc.) zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen. 

2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt das Recht von Jutta Heupel, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Jutta Heupel bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen. 

3. Honorare Fälligkeit 

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und Jutta Heupel kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat Jutta Heupel Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung. 

3.2. Die Anfertigung von Texten und Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. 

3.3. Beträge bis 1000,00€ sind in Vorkasse zu leisten. Alle Beträge über 1000,00€ hinaus sind als eine im Angebot vereinbarte Summe ebenfalls in Vorkasse zu begleichen. 

3.4. Sämtliche Honorare sind Bruttobeträge und ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten 

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet. 

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurf Ausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z.B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind vom Auftraggeber zu erstatten. 

4.3. Der Auftraggeber erstattet Jutta Heupel die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind. 

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht zu entrichten, da es sich um die Umkehrung der Steuerschuld handelt. 

4.5. Die Honorare von Jutta Heupel können unter Umständen unter die dem Auftraggeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass der Auftraggeber abgabepflichtig ist, weist Jutta Heupel vorsorglich darauf hin, dass der Auftraggeber gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist. 

5. Fremdleistungen 

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt Jutta Heupel im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Jutta Heupel hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen. 

5.2. Soweit Jutta Heupel auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt Jutta Heupel im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. 

6. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Jutta Heupel alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Jutta Heupel nicht zu vertreten. 

6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Jutta Heupel zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber Jutta Heupel im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 

6.3. Für Jutta Heupel besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber. 

7. Datenlieferung und Handling 

7.1. Jutta Heupel ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten. 

7.2. Stellt Jutta Heupel dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Jutta Heupel vorgenommen werden. 

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber. 

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet Jutta Heupel nicht.

8. Eigentum und Rückgabepflicht 

8.1. An allen Entwürfen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Jutta Heupel zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für die Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Jutta Heupel bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. 

9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster 

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Jutta Heupel Korrekturmuster vorzulegen. 

9.2. Die Produktion wird von Jutta Heupel nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist Jutta Heupel berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Jutta Heupel haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10. 

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Jutta Heupel eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die Jutta Heupel auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.

10. Gewährleistung Haftung 

10.1. Jutta Heupel haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Jutta Heupel auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 

10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen Jutta Heupel aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 4.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 

10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das digitale Produkt unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Produkt als mangelfrei. 

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. 

10.5. Mit Ausnahme einer möglichen Auswahl des Verschuldens haftet Jutta Heupel nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Jutta Heupel an Dritte vergibt. 

10.6. Sofern Jutta Heupel Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor einer Inanspruchnahme Jutta Heupels zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen. 

10.7. Jutta Heupel haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Produkts oder Teilen des Produkts sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Formate, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Jutta Heupel ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Recherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutz Rechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst. 

10.8. Jutta Heupel haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Produkts oder von Teilen des Produkts oder der Entwürfe von Textformaten. Jutta Heupel ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

11. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO 

Jutta Heupel erhebt Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei Jutta Heupel über den Auftraggeber gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Der Auftraggeber kann Jutta Heupel dazu unter hej@content-fuer-die-sinne.de oder Via Giacomo Matteotti 140 in Gaggio Montano - Italien erreichen. Dem Auftraggeber steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

12. Widerrufsrecht des Fernabsatzgesetzes

Das Widerrufsrecht des Fernabsatzgesetzes gilt nicht für die Dienstleistungen der Auftragnehmerin Jutta Heupel. Bei den Dienstleistungen handelt es sich ausschließlich um B2B-Kooperationen. Eine Pflicht zur Widerrufsbelehrung besteht daher nicht. 

13. Erfüllungsort 

Erfüllungsort für beide Parteien ist Gaggio Montano - Italien

14. Schlussbestimmungen 

14.1. Gerichtsstand ist Gaggio Montano - Italien, sofern das Gesetz anders vorgeschrieben ist, ist das Gericht am Wohnsitz bzw. Sitz des Beklagten oder, falls dieser Ort nicht bekannt ist, am Aufenthaltsort des Beklagten zuständig. Jutta Heupel ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. 

14.2. Es gilt das Recht des Landes Italien mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. 

14.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.

14.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 29.03.2024